Kann ich ein Bewerbungsfoto aus Bonn von der Steuer absetzen?
Ja, als Werbungskosten nach § 9 EStG, auch wenn die Bewerbung nicht zur Stelle führt. Wirken tut der Beleg aber nur, wenn deine Werbungskosten im Jahr über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen. Darunter setzt das Finanzamt den Pauschbetrag an. Das Foto ändert dann nichts. Über die Grenze kommen die meisten über den Arbeitsweg, bei 220 Tagen ab etwa 15 Kilometern einfacher Strecke.
Was kostet ein Bewerbungsfoto in Bonn?
Die fünf Anbieter der ersten Suchseite mit veröffentlichtem Preis liegen am 20. September 2026 zwischen 30 und 299 Euro. Fotobrell verlangt 30 Euro für den Starter ohne Retusche, Lichtblick 59 Euro für mini mit Grundretusche, PicturePeople 59,99 Euro für drei Dateien, LisasArt 125 Euro für 30 Minuten, Hardy Welsch 195 Euro im Studio Leverkusen. Das teuerste Paket ist maxi+ bei Lichtblick für 299 Euro. Vier Anbieter nennen online keinen Preis für Bewerbungsfotos, der zehnte Treffer ist ein Ratgeber.
Wie viel bekomme ich vom Bewerbungsfoto zurück?
Nicht den Preis, sondern den Anteil, den dein Grenzsteuersatz ausmacht. Das Foto senkt das zu versteuernde Einkommen um seinen Preis. Bei 30 Prozent kommen von 59 Euro 17,70 Euro zurück, von 30 Euro 9 Euro, von 195 Euro 58,50 Euro. Das gilt nur, wenn deine Werbungskosten im Jahr über 1.230 Euro liegen.
Brauche ich für das Foto die Rechnung?
Für das Foto ja. Pauschalen ohne Beleg gibt es für die Bewerbungsmappe mit 8,50 Euro und für die Online-Bewerbung mit 2,50 Euro, so nennt sie der WISO-Ratgeber vom August 2026. Für das Foto selbst gibt es keine. Fehlt der Beleg ganz, darf das Finanzamt schätzen. Das hat das Finanzgericht Köln am 7. Juli 2004 unter dem Aktenzeichen 7 K 932/03 entschieden.
Welches Bonner Studio hat den günstigsten Einstieg?
Fotobrell in der Stockenstraße mit 30 Euro für den Starter. Darin sind eine Datei und vier Abzüge, aber keine Retusche und keine Rechte für die Veröffentlichung auf LinkedIn. Beides kommt erst mit dem Paket Plus für 60 Euro. Lichtblick in Beuel beginnt bei 59 Euro und hat die Grundretusche immer dabei, die Bildauswahl fällt dort in einem zweiten Termin.
Gilt die Steuerregel auch für ein KI-Bewerbungsfoto?
Die Quellen unterscheiden nicht, wer das Bild gemacht hat. Werbungskosten hängen am Zweck. Der Zweck ist die Bewerbung. Ein Beleg über 4,99 Euro für zwei Bilder gehört also in dieselbe Zeile der Anlage N wie eine Studiorechnung über 59 Euro. Ob er wirkt, entscheidet auch hier die Grenze von 1.230 Euro. Wie das KI-Foto entsteht, steht auf der Seite Bewerbungsfoto mit KI.