Passbild für den Führerschein · Rechtsstand 6. September 2026

Passbild für den Führerschein: das Dokument, das noch Papier will

Seit dem 1. Mai 2025 nehmen Ausweisbehörden für Personalausweis und Reisepass nur noch digitale Bilder entgegen. Für den Führerschein gilt das nicht. Dort brauchst du weiterhin einen gedruckten Abzug. Wer ohne ihn zum Termin geht, kommt ein zweites Mal.

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Mann Anfang dreißig frontal vor gleichmäßig hellgrauem Hintergrund, Mund geschlossen,
          beide Augen offen, so wie es die Führerscheinstelle für den Papierabzug verlangt
Der Zustand, den die Führerscheinstelle sehen will: frontal, Mund geschlossen, Augen frei, gleichmäßiger Hintergrund. Das Bild stammt aus unserem eigenen Generator und zeigt keine reale Person.

Der Führerschein ist die Ausnahme

Zwei Sätze stimmen gleichzeitig. Genau daran scheitern die Termine. Der erste Satz lautet, dass biometrische Lichtbilder seit dem 1. Mai 2025 nur noch digital eingereicht werden dürfen. Der zweite Satz lautet, dass du für den Führerschein weiterhin ein gedrucktes Foto mitbringen musst. Beide sind richtig, weil der erste für Pass, Ausweis und Aufenthaltstitel gilt und der zweite für die Fahrerlaubnis. Wer nur den ersten gelesen hat, steht mit leeren Händen am Schalter.

Eine Ausnahme von den digitalen Lichtbildern ist der Führerschein. Hier ist weiterhin ein Papierfoto erforderlich, da der Gesetzgeber hier bisher kein digitales Foto vorgesehen hat.

Landkreis Tübingen, „Lichtbild für den Führerschein“

Die Bürgerinnen und Bürger müssen für diese Leistungen weiterhin ein biometrisches Passbild in Papierform mitbringen bzw. ihren Antragsunterlagen beilegen. Dies ist seitens der Bundesdruckerei, die alle Führerschein-Karten herstellt, so vorgegeben.

Landkreis Landshut, Meldung vom 3. September 2025

Die beiden Landkreise beschreiben dieselbe Lage aus zwei Richtungen. Tübingen nennt den juristischen Grund, weil das Fahrerlaubnisrecht schlicht keinen digitalen Weg kennt. Landshut nennt den praktischen, weil die Bundesdruckerei die Karten herstellt und dafür einen Abzug auf Papier verlangt. Solange sich an einem der beiden Punkte nichts ändert, bleibt es beim Papierbild.

Der Anlass

Welche Frist gerade läuft

Fast alle, die heute ein Passbild für den Führerschein suchen, suchen es wegen des Pflichtumtauschs. Bis zum 19. Januar 2033 müssen laut Dritter EU-Führerscheinrichtlinie alle Pkw- und Motorradführerscheine getauscht sein, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der ADAC beziffert das auf rund 43 Millionen Dokumente. Welches Datum für dich gilt, hängt beim Kartenführerschein am Ausstellungsjahr. Das steht auf der Vorderseite im Feld 4a.

Deine Frist

Bitte Jahr wählen

Das Ausstellungsjahr steht auf der Vorderseite deines Führerscheins im Feld 4a.

1953 bis 1958 19.1.2022
1959 bis 1964 19.1.2023
1965 bis 1970 19.1.2024
1971 bis 1998 19.1.2025
1999 bis 2001 19.1.2026
2002 bis 2004 19.1.2027
2005 bis 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 bis 18.1.2013 19.1.2033

Die oberen fünf Zeilen richten sich nach dem Geburtsjahr und betreffen die alten Papierführerscheine, die unteren sieben nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins. Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig davon bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Quelle der Daten ist die FAQ der Bundesregierung, Stand 20. Mai 2026.

Eine verpasste Frist kostet nicht die Fahrerlaubnis. Der ADAC hält fest, dass du mit Pkw und Motorrad weiterfahren darfst; das Ablaufdatum betrifft nur das Dokument. Bei einer Kontrolle steht allerdings ein Verwarnungsgeld von zehn Euro im Raum, und im Ausland kann die Anmietung eines Wagens schwierig werden. Bei Lkw und Bus liegt der Fall anders.

Papier oder digital: die vier Dokumente

Die Verwirrung entsteht, weil vier Dokumente nebeneinander liegen und nur drei davon den digitalen Weg gehen. Diese Übersicht sortiert sie.

Stand 6. September 2026. Die Digitalpflicht gilt seit dem 1. Mai 2025.
DokumentWie das Foto ankommtWer es entgegennimmt
Personalausweisnur digital, über eine sichere ÜbermittlungPass- und Ausweisbehörde
Reisepassnur digital, über eine sichere ÜbermittlungPass- und Ausweisbehörde
Aufenthaltstitelnur digital, über eine sichere ÜbermittlungAusländerbehörde
Führerscheingedruckter Abzug, 35 × 45 MillimeterFahrerlaubnisbehörde

Praktisch hat die Ausnahme einen Vorteil, über den selten jemand spricht. Beim Ausweis entscheidet die Aufnahme dort, wo sie gemacht wird. Das Ergebnis siehst du erst am Ende. Beim Führerschein hältst du das Bild vorher in der Hand. Du kannst es ansehen, verwerfen und ein zweites Mal drucken lassen, bevor es überhaupt jemand prüft.

Was am Schalter auf den Tisch kommt

Die Bundesregierung führt für den Umtausch vier Dinge auf, der ADAC dieselben. Ein fünfter Punkt kommt dazu, wenn du seit der Ausstellung umgezogen bist.

  1. Ein gültiger Personalausweis oder ReisepassDamit weist du nach, wer du bist. Ein abgelaufenes Dokument reicht dafür nicht.
  2. Ein biometrisches Passbild auf Papier35 × 45 Millimeter im Hochformat, frontal aufgenommen, mit geschlossenem Mund.
  3. Der aktuelle FührerscheinEr wird eingezogen, sobald der neue kommt. Der graue Lappen bleibt in manchen Fällen als Andenken, danach fragen lohnt sich.
  4. Eine Gebühr von rund 25 EuroManche Behörden nehmen nur Karte, andere nur bar. Ein Blick auf die Seite deiner Fahrerlaubnisbehörde spart den Weg zum Automaten.
  5. Bei Umzug: die KarteikartenabschriftWurde dein alter Schein nicht von der heutigen Wohnsitzbehörde ausgestellt, fordert die neue Behörde eine Abschrift bei der alten an. Das lässt sich telefonisch, per Post und oft auch online erledigen.

Verwaltungsgebühr für den UmtauschBundesweit weitgehend einheitlich.

rund 25 €

Das biometrische PassbildBeim Fotografen ein zweistelliger Betrag, aus der eigenen Datei gedruckt deutlich weniger.

0,30 bis 25 €

Karteikartenabschrift bei UmzugFällt nur an, wenn eine andere Behörde den alten Schein ausgestellt hat.

je nach Behörde

Wenn du die Frist verstreichen lässtVerwarnungsgeld bei einer Kontrolle, keine Straftat bei Pkw und Motorrad.

10 €

Eine ärztliche Untersuchung gehört nicht dazu, eine Wiederholung der Fahrprüfung ebenso wenig. Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsvorgang, die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert.

Vier Prüfpunkte, an denen der Abzug scheitert

Die Anforderungen an das Führerscheinfoto sind dieselben wie für jedes biometrische Bild. Der Bundesdruckerei-Mustertafel zufolge nimmt das Gesicht 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe ein, das Bild ist frontal aufgenommen und beide Gesichtshälften sind erkennbar. Vier Fehler kommen dabei immer wieder zurück.

Korrektes Führerscheinfoto: Kopf füllt rund drei Viertel der Bildhöhe, Blick frontal, Mund geschlossen
geht durch

Frontal, Mund geschlossen, Augen frei

So sieht das Bild aus, das keine Rückfrage auslöst. Der Kopf füllt gut drei Viertel der Höhe, der Blick geht direkt in die Kamera, der Hintergrund bleibt gleichmäßig hell.

Fehlerbild: Kopf zu klein im Ausschnitt, viel Luft über dem Scheitel und breite Schulterpartie
kommt zurück

Der Kopf sitzt zu klein im Ausschnitt

Das ist der häufigste Fehler bei selbst gemachten Bildern. Wer aus zwei Metern fotografiert und den Ausschnitt nicht nachzieht, landet bei der Hälfte der geforderten Kopfhöhe. Die Prüfung misst hier, sie schätzt nicht.

Fehlerbild: Person vor einer Wohnzimmerwand mit Bilderrahmen und deutlichem Schattenwurf
kommt zurück

Der Hintergrund hat Struktur oder Schatten

Verlangt ist eine gleichmäßige helle Fläche. Eine Wohnzimmerwand mit Bilderrahmen fällt durch, ein harter Schlagschatten hinter dem Kopf ebenso. Beides entsteht, wenn die Person zu dicht vor der Wand steht.

Fehlerbild: Kopf deutlich zur Seite gedreht, sodass eine Gesichtshälfte verkürzt erscheint
kommt zurück

Der Kopf ist zur Seite gedreht

Eine leichte Drehung wirkt auf dem Handy sympathisch und verkürzt auf dem Passbild eine Gesichtshälfte. Gefordert ist die frontale Aufnahme, in der beide Hälften gleich erkennbar sind.

Von der Datei zum Papierabzug

Weil der Führerschein Papier verlangt, zerfällt die Aufgabe in zwei Schritte. Die kann man getrennt einkaufen. Der erste ist das Bild selbst, der zweite der Druck. Beim Fotografen bekommst du beides in einem Termin und zahlst entsprechend. Wer die Datei schon hat, zahlt für den zweiten Schritt nur noch Centbeträge an der Fotostation einer Drogerie.

Praktisch heißt das: Du erzeugst dein biometrisches Bild als Datei, prüfst es in Ruhe am Bildschirm und lässt es erst danach ausbelichten. Fällt dir am Bildschirm auf, dass der Kopf zu klein sitzt, kostet dich die Korrektur nichts außer einem zweiten Anlauf. Genau diese Reihenfolge beschreibt unsere Seite zum Passbild bei Rossmann im Detail. Für dm gilt sie genauso.

Für die Größe selbst gilt keine Sonderregel: 35 × 45 Millimeter im Hochformat, wie bei jedem anderen Dokumentenfoto auch. Welche Auflösung dafür nötig ist und wie viele Pixel das in der Datei bedeutet, steht auf unserer Seite zum Passbild-Format.

Dein Passbild als Datei, in drei Minuten

Lade ein Selfie hoch und bekomme ein biometrisch ausgerichtetes Passbild zurück, das du ansehen und danach an jeder Fotostation ausbelichten lassen kannst. Kein Termin, kein zweiter Behördengang wegen eines fehlenden Bildes.

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Häufige Fragen

Brauche ich für den Führerschein ein digitales oder ein gedrucktes Passbild?

Ein gedrucktes. Die Digitalpflicht seit dem 1. Mai 2025 betrifft Personalausweis, Reisepass und Aufenthaltstitel, also die Dokumente der Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden. Der Führerschein fällt nicht darunter, weil das Fahrerlaubnisrecht keinen digitalen Weg vorsieht. Der Landkreis Landshut nennt zusätzlich den technischen Grund: die Bundesdruckerei stellt die Führerscheinkarten her und verlangt dafür einen Abzug auf Papier.

Wie groß muss das Passbild für den Führerschein sein?

35 × 45 Millimeter im Hochformat, wie bei jedem biometrischen Dokumentenfoto. Das Gesicht nimmt dabei 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe ein, gemessen von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Die Aufnahme ist frontal, der Mund geschlossen, der Hintergrund gleichmäßig hell.

Wie alt darf das Passbild für den Führerschein sein?

Es muss die aktuelle Person zeigen. Eine feste Monatszahl steht nirgends im Gesetz, in der Praxis akzeptieren die Fahrerlaubnisbehörden Bilder, die nicht älter als etwa ein halbes Jahr sind. Entscheidend ist die Wiedererkennbarkeit: Wer sich sichtbar verändert hat, etwa durch einen Bart oder eine andere Frisur, braucht ein neues Bild. Da der neue Führerschein 15 Jahre gültig ist, lohnt sich ein aktuelles Foto ohnehin.

Kann ich dasselbe Passbild für Personalausweis und Führerschein nehmen?

Inhaltlich ja, im Ablauf nicht. Die Anforderungen an das Bild sind bei beiden Dokumenten dieselben, deshalb passt eine einzige Aufnahme für beide. Der Weg trennt sich danach: Für den Ausweis muss die Datei digital an die Behörde gehen, für den Führerschein brauchst du denselben Bildinhalt als Papierabzug. Aus einer Aufnahme werden also zwei Ausgaben.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen, das Ablaufdatum betrifft nur das Dokument. Laut ADAC darfst du mit Pkw und Motorrad weiterfahren, riskierst bei einer Kontrolle aber ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis liegt in diesem Fall nicht vor. Bei Lkw- und Busführerscheinen ist das anders. Im Ausland kann schon die Anmietung eines Wagens scheitern.

Darf ich auf dem Führerscheinfoto eine Brille tragen?

Ja, solange die Augen klar erkennbar bleiben. Reflexionen auf den Gläsern, getönte Gläser und ein Gestell, das über die Augen läuft, führen zur Ablehnung. Die Details stehen auf unserer Seite zum Passbild mit Brille.

Quellen

  • Landkreis Tübingen, „Lichtbild für den Führerschein“: „Ab 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. […] Eine Ausnahme von den digitalen Lichtbildern ist der Führerschein. Hier ist weiterhin ein Papierfoto erforderlich, da der Gesetzgeber hier bisher kein digitales Foto vorgesehen hat.“ Der Gedankenstrich des Originals ist dabei zu einem Punkt geworden, der Wortlaut ist unverändert (gelesen am 06.09.2026).
  • Landkreis Landshut, Meldung vom 3. September 2025 unter dem Titel „Führerschein: Weiter ausgedrucktes Passbild nötig“: Digitale Bilder können bei der Führerscheinstelle nicht verarbeitet werden; das biometrische Passbild ist in Papierform mitzubringen, weil die Bundesdruckerei als Herstellerin der Führerschein-Karten es so vorgibt (gelesen am 06.09.2026).
  • Bundesregierung, „Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden“, Stand 20. Mai 2026: nächster Stichtag 19. Januar 2027; vollständige Fristentabelle nach Ausstellungsjahr und Geburtsjahr; Ausstellungsdatum im Feld 4a auf der Vorderseite; mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie eine Gebühr von rund 25 Euro; keine erneute Prüfung; neue Führerscheine sind 15 Jahre gültig (gelesen am 06.09.2026).
  • ADAC, „Führerschein umtauschen: Alle Fristen als Tabelle“: „Inhaber von rund 43 Millionen Führerscheinen müssen und mussten diese in fälschungssichere Exemplare umtauschen.“; bei verpasster Frist ein Verwarnungsgeld von zehn Euro, aber keine Straftat bei Pkw und Motorrad; Karteikartenabschrift bei Ausstellung durch eine andere Behörde (gelesen am 06.09.2026).
  • bussgeldkatalog.org, „Führerscheinfoto: Diese Vorgaben sollten Sie beachten“, zuletzt aktualisiert am 19. August 2026: Hochformat 35 × 45 Millimeter, Gesichtshöhe von der Kinnlinie bis zur Kopfoberkante rund 80 Prozent, frontale Aufnahme (gelesen am 06.09.2026).
  • Bundesdruckerei, „Fotomustertafel“ (PDF): „Das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar. Das Gesicht nimmt 70 bis 80 % der Höhe ein.“ (gelesen am 06.09.2026).
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